Dank unserer Lösungsgarantie müssen Sie für den Besuch eines Helferleins nur dann bezahlen, wenn Ihr technisches Problem gelöst werden konnte. Dies ist dem Helferlein gegenüber aber nur dann fair, wenn das Problem, weswegen Sie uns kontaktiert haben, überhaupt gelöst hätte werden können. Die Lösungsgarantie gilt somit nur für solche Probleme, die durch einen Eingriff in die Software behoben werden können.
Was bedeutet das konkret? Wenn Ihr Mobiltelefon heruntergefallen ist und das Display gebrochen ist oder wenn Flüssigkeit in Ihren Laptop eingedrungen ist, sodass er nicht mehr anspringt, kann unser Helferlein nicht mehr viel ausrichten. In solchen Fällen, in denen das Gerät einen physischen Defekt hat, gelangt die Lösungsgarantie daher nicht zur Anwendung.
In diesem Fall können Sie zwar ein Helferlein anfordern, kann das Problem aber tatsächlich nicht gelöst werden, müssen Sie den Einsatz des Helferleins bezahlen (mind. 58 CHF aufgrund der Mindestverrechnungsdauer von einer halben Stunde). Das bestellte Helferlein hat schließlich Zeit für die Hin- und Rückfahrt aufgewendet und sich um die Lösung eines Problems bemüht, das Software-seitig nicht zu beheben war.
Die Lösungsgarantie bezieht sich auf die Kosten für die Arbeitszeit des Technikers. Sollten an Ihrer Adresse Anfahrtskosten anfallen, sind diese von der Lösungsgarantie ausgenommen.
Sollte Ihr Gerät einen physischen Defekt haben, werfen Sie es aber bitte trotzdem nicht ohne weiteres weg! Uns liegt der Schutz der Umwelt am Herzen und wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Gerät bei einem professionellen Anbieter reparieren zu lassen.
Sollten Sie Hilfe bei der Entfernung eines Virus (bösartige Verschlüsselungs-Software, Trojaner,…) benötigen, beachten Sie bitte, dass die Rettung bereits vom Virus befallener Dateien, sowie die Behebung von Problemen, die direkt oder indirekt durch den Virus verursacht wurden, von der Lösungsgarantie ausgeschlossen sind. Generell kann für die Wiederherstellung von Daten nach einem Datenverlust keine Garantie abgegeben werden. HELFERLINE-Einsätze sind somit auch dann zu bezahlen, wenn verschwundene Daten gar nicht mehr oder nicht zur Gänze wiederhergestellt werden können.