Das Wettbewerbsverbot ist im Vermittlungsvertrag geregelt, den Du mit uns geschlossen hast. Im Kern geht es darum: Kunden, die Du von HELFERLINE vermittelt bekommen hast, dürfen nicht ohne unser Wissen betreut werden. Wenn Du also einen Einsatz bei einem Kunden machst, darfst Du ihm nicht Deine Kontaktdaten geben, sodass er das nächste Mal Dich anruft. Hat ein Kunde trotzdem Deine Kontaktdaten, musst Du einen etwaigen Folgeeinsatz zwingend an die HELFERLINE-Zentrale melden (oder ihn einfach als Folgeauftrag über die App abwickeln). Du darfst auch keinen Kontakt zwischen dem Kunden und Freunden oder Bekannten von Dir herstellen, die den Kunden dann statt Dir betreuen.
Wenn Du den Vertrag mit uns auflöst, gilt das Wettbewerbsverbot noch zwei Jahre ab dem Tag der Vertragsauflösung. Wenn sich ein Kunde also ein Jahr nach deinem letzten Einsatz meldet, darfst Du ihn trotzdem nicht betreuen, sondern musst ihn an die HELFERLINE-Zentrale verweisen. Wird uns ein Fall bekannt, in dem gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen wurde, fällt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 CHF an. Hinzu können weitere Schadenersatzforderungen kommen. Ein solcher Verstoß zahlt sich nicht aus – auch wenn er vielleicht erst Monate oder sogar Jahre später auffliegt.
Ein Beispiel: Ein Helferlein tauscht mit dem Kunden Kontaktdaten aus und erledigt mehrere Einsätze “unter der Hand”; das Helferlein zieht in eine andere Stadt, der Kunde erreicht es nicht mehr. Er wendet sich an die HELFERLINE-Zentrale und beklagt sich, dass er den netten Herren, der die letzten Male da war, nicht mehr erreicht. In den HELFERLINE-Systemen ist aber nur ein Einsatz vermerkt. Bei Nachforschungen kommt zutage, dass das Helferlein mind. dreimal beim Kunden war, ohne den Auftrag über die App zu verrechnen. Eine Vertragsstrafe von 15.000 CHF (3 x 5.000 CHF) wird fällig.
Die meisten Kunden zahlen zum Glück in bar – dann musst Du Dir über Mahnungen etc. keine Gedanken machen. Wenn ein Kunde per Überweisung zahlen wollte und den Betrag nicht pünktlich beglichen hat, schicke ihm bitte zuerst eine freundliche Zahlungserinnerung und dann erst eine Mahnung. Vorlagen für Zahlungserinnerung und Mahnungen findest Du im HELFERLINE Download-Center (https://helferline.ch/download-center – Passwort: Jarvis1964).
Hast du eine dringende Frage (zB während eines Einsatzes), nutze einfach den Call-Button in der App – Du wirst direkt mit einem Mitarbeiter der HELFERLINE-Zentrale verbunden. Die Nummer lautet +4312676710220.
Bei allgemeinen Fragen schreibe uns am besten per Whatsapp oder an jobs@helferline.ch.
Bei Fragen zur Verrechnung oder zu Deiner Monatsrechnung schreibe uns ein Mail an invoice@helferline.ch.
Vorweg: Wir wissen, dass Du einen nicht geringen Teil Deiner Umsätze an HELFERLINE weiterleitest. Wir gehen verantwortungsvoll und maximal sparsam mit diesen Einnahmen um und tun alles dafür, damit HELFERLINE auch langfristig ein erfolgreiches Unternehmen und ein profitabler Arbeitgeber bleibt. Bedenke: Von unseren Einnahmen kommt der absolute Großteil Dir wieder unmittelbar zu Gute:
Zuallererst übernehmen wir für Dich die Anwerbung neuer Kunden. Du brauchst keine eigene Website, musst keine Zettel aufhängen oder Inserate schalten, sondern kannst über die App einfach neue Aufträge annehmen. HELFERLINE gibt jeden Monat eine fünfstellige Summe für die Anwerbung neuer Kunden aus. Bei einem durchschnittlichen Auftrag erhalten wir rund 50 CHF Provision. Du kannst Dir vorstellen, wie viele Aufträge nötig sind, um auf eine fünfstellige Summe zu kommen.
Viel Geld fließt jeden Monat in das HELFERLINE-Callcenter. Die Mitarbeiter dort sitzen nicht in Indien, sondern Nähe Zürich in der Schweiz und kümmern sich geduldig um alle Kundenanfragen – egal ob auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Dein Vorteil: Die Kunden können Dich nicht direkt anrufen und laufend mit “kleinen Fragen” belästigen.
Der Rechnungsversand: Als Helferlein kannst Du Dich voll auf Deine Kerntätigkeit – das Lösen von Technikproblemen – konzentrieren, das lästige Schreiben von Rechnungen kannst Du Dir sparen. Die HELFERLINE-Zentrale übernimmt die Erstellung der Rechnungen, den Druck, die Portokosten, nimmt manuelle Korrekturen vor, wenn sich jemand beim Auftragsabschluss geirrt hat uvm.
Ein hoher Kostenfaktor ist natürlich die Entwicklung der HELFERLINE-App. Optisch eher einfach aufgebaut, stecken in ihr aber viele Details (allein die Abrechnung inkl. USt, Gutscheincodes, Anfahrtspauschale, Weiterempfehlungs-VS uvm.), die einen großen Entwicklungsaufwand verursacht haben und laufend verursachen.
Hinzu kommen die Mitarbeiter in der HELFERLINE-Zentrale, die alle Kundenanfragen und -beschwerden bearbeiten, die Recruiting-Teams, die neue Helferlein anwerben und testen, die Kosten für Telefonie und Hotline uvm.
Eine Anfahrtspauschale fällt an, wenn ein Kunde außerhalb des Stadtgebiets einer der HELFERLINE-Städte wohnt. Die Anfahrtspauschale ist in 15 CHF-Schritten gestaffelt und richtet sich nach der Entfernung zur nächstgelegenen HELFERLINE-Stadt. Bei bis zu 10km Entfernung fallen 15 CHF an, bei bis zu 20km Entfernung 30 CHF usw. Für eine Entfernung bis 30km fallen 45 CHF Anfahrtspauschale an. Der Kunde muss also – zusätzlich zu den Kosten für den Einsatz – 45 CHF Anfahrtskosten zahlen.
Die Anfahrtspauschale gehört zur Gänze Dir. HELFERLINE erhält keinen Anteil / keine Provision davon. Die Anfahrtspauschale ist eine reine Entschädigung dafür, dass Du eine längere Strecke zum Kunden fahren musst. Wenn Du zufällig ganz in der Nähe wohnst, hast Du Glück gehabt – die Anfahrtspauschale wird trotzdem in voller Höhe verrechnet.
Was ist mit der Anfahrtspauschale, wenn ich den Auftrag nicht erfolgreich abschließen konnte? In einem solchen Fall wird die Anfahrtspauschale trotzdem voll verrechnet. Die weite Anreise hast Du ja unabhängig vom Erfolg gehabt.
Was ist, wenn ich in der App einen Folgeauftrag anlege? Bei einem selbst angelegten Folgeauftrag wird automatisch die Anfahrtspauschale vom letzten Auftrag übernommen. Findet der Folgeauftrag an einem anderen Ort statt, gib uns einfach kurz per Anruf oder Whatsapp Bescheid – wir ändern die Anfahrtspauschale dann manuell.
Wenn Du die Anmeldung des Gewerbescheins abgeschlossen hast, übermittle uns bitte einen Scan/ein Foto des Gewerbeanmeldungs-Formulars an jobs@helferline.ch.
Unsere Vermittlungsleistung und damit auch unsere Provisionsabrechnungen an Dich unterliegen der Umsatzsteuer (so wie jede Leistung – sei es ein Bier oder ein Kinoticket). Da der Unternehmenssitz von HELFERLINE nicht in Deutschland liegt, können wir die Umsatzsteuer nicht einfach auf die Rechnung drucken und selbst an das Finanzamt abführen.
Stattdessen kommt das so genannte “Reverse Charge Verfahren” zur Anwendung: Wir stellen unsere Rechnung an Dich ohne Umsatzsteuer aus und Du musst den entsprechenden Betrag an das zuständige Finanzamt in Deutschland selbst abführen (entweder einmal pro Quartal oder pro Jahr). Das geht ziemlich einfach, unter folgendem Link findest Du eine genaue Anleitung.